ABGB § 1295 Abs 1
Der Auftrag, einen schweren Gegenstand mit einem Kran von einem Gebäude auf den angrenzenden Parkplatz herabzuheben, entfaltet Schutzwirkungen zugunsten eines Abstellplatzmieters.
OGH 7. 4. 2011, 2 Ob 210/10m
ABGB § 1295 Abs 1
Der Auftrag, einen schweren Gegenstand mit einem Kran von einem Gebäude auf den angrenzenden Parkplatz herabzuheben, entfaltet Schutzwirkungen zugunsten eines Abstellplatzmieters.
OGH 7. 4. 2011, 2 Ob 210/10m