ABGB § 1295 Abs 1
Die Vorteilsanrechnung gegenüber einem Schadenersatzanspruch setzt sachliche und zeitliche Kongruenz zwischen Schädigung und Vorteil voraus. Wenn aus einem Schadensereignis mehrere Schäden entstanden sind, sind die Vorteile nur auf jenen Schaden anzurechnen, mit dem sie im engeren Zusammenhang stehen.