Bittner wendet sich gegen die von Holzner (Zubehör-Wohnungseigentum ohne Eintragung ins Hauptbuch? wobl 2010, 157) unter Verweis auf OGH-Judikatur (zB 5 Ob 21/08m = Zak 2008/395, 235) vertretene Auffassung, dass Nutzwertfestsetzung und Wohnungseigentumsvertrag für die dingliche Wirksamkeit von Zubehörwohnungseigentum nicht ausreichen, sondern dessen Eintragung im Hauptbuch des Grundbuchs erforderlich ist. Das Zubehörwohnungseigentum entsteht seiner Meinung nach schon durch die Verbücherung des Wohnungseigentums. Hausmann warnt vor den praktischen Folgen der Rsp. Die Nichtanführung des Zubehörwohnungseigentums sei ein häufig vorkommender Fall. Die Konsequenz wäre die Nichtigkeit des gesamten Wohnungseigentums. Zu hoffen sei, dass die Judikatur noch umdenkt oder zumindest eine möglichst einfache Sanierung ermöglicht.