AußStrG § 5 Abs 2, § 45
ABGB § 271
Der Beschluss, mit dem das Rekursgericht dem Erstgericht die Akten mit dem Auftrag, einen Kollisionskurator für die minderjährige Partei zu bestellen, zurückgestellt hat, ist als verfahrensleitender Beschluss nicht selbstständig anfechtbar. Erst die Bestellung des Kollisionskurators greift in die Rechtsposition des Minderjährigen ein und kann mit einem Rechtsmittel angefochten werden.