Die Kategoriebeträge im MRG haben sich dem Verbraucherpreisindex entsprechend erhöht (Kundmachung der BMJ in BGBl II 2011/218). Die neuen Beträge, die in der letzten Spalte der folgenden Tabelle angegeben sind, sind ab 1. 8. 2011 mietrechtlich wirksam.