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Verweigerung der Eintragung eines bulgarischen Staatsbürgers als Rechtsanwaltsanwärter vor dem EU-Beitritt dieses Landes

In aller KürzeZak 2011/461Zak 2011, 242 Heft 13 v. 26.7.2011

Nach der Vorabentscheidung des EuGH in der Rs C-101/10 , Pavlov und Famira ist aus dem Diskriminierungsverbot des zwischen den EG und Bulgarien abgeschlossenen Europa-Abkommens (ABl 1994 L 358/3) nicht abzuleiten, dass bulgarische Staatsangehörige schon vor dem EU-Beitritt Bulgariens am 1. 1. 2007 wie EU-Bürger in Österreich als Rechtsanwaltsanwärter zugelassen werden mussten. Das Vorabentscheidungsverfahren war von der OBDK eingeleitet worden (siehe auch VfGH B 1851/06 = Zak 2007/697, 402).

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