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Prader, Anm zu immolex 2011/56.

LiteraturübersichtMiet- und WohnrechtZak 2011/456Zak 2011, 240 Heft 12 v. 5.7.2011

Zu 5 Ob 181/10v = Zak 2011/136, 76: Aufgrund der Rügepflicht des Vermieters wird die Präklusion des Investitionsersatzanspruchs durch jede rechtzeitige Erklärung des Mieters vorläufig verhindert, in der das - wenn auch formlose und noch nicht bezifferte - Verlangen nach Geldersatz für Investitionen zum Ausdruck kommt; der Vermieter hat den Mieter unter Setzung einer mindestens vierzehntägigen Frist und unter ausdrücklicher Anführung der Mängel zur Verbesserung seiner Erklärung aufzufordern.

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