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Tanczos/Schoditsch, Zur Qualifikation von Forderungen der Miteigentümer, ecolex 2011, 504.

LiteraturübersichtSachenrechtZak 2011/454Zak 2011, 240 Heft 12 v. 5.7.2011

Nach Darstellung der Autoren behandelt die jüngere Rsp gemeinschaftliche Forderungen von Miteigentümern bei Teilbarkeit regelmäßig nicht als Gesamthand-, sondern als Teilforderungen. Gesamthandforderungen würden grundsätzlich nur mehr dann angenommen, wenn der Schutz der Gemeinschaftsinteressen die Geltendmachung durch alle Miteigentümer erfordert.

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