In ABl L 162/17 f vom 22. 6. 2011 wurden Änderungen der Verfahrensordnungen des EuGH und des EuG kundgemacht, die Grundlagen für die elektronische Zustellung von Entscheidungen schaffen.
In ABl L 162/17 f vom 22. 6. 2011 wurden Änderungen der Verfahrensordnungen des EuGH und des EuG kundgemacht, die Grundlagen für die elektronische Zustellung von Entscheidungen schaffen.