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Leistungsklage wegen Masseforderung trotz Masseunzulänglichkeit

In aller KürzeZak 2011/420Zak 2011, 222 Heft 12 v. 5.7.2011

Auch eine Altmasseforderung aus der Zeit vor Bekanntmachung der Masseunzulänglichkeit iSd § 124a KO (jetzt IO) kann nach 8 Ob 116/10g mit Leistungsklage gegen den Masseverwalter geltend gemacht werden. Die Masseunzulänglichkeit begründet nach Auffassung des OGH keine Prozess-, sondern lediglich eine Exekutionssperre.

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