Der Vereinswechsel eines Spielers spielt im Profifußball eine große Rolle. In den Transferperioden existiert bei den Vereinen ein "Kommen und Gehen". Ein wesentlicher Bestandteil des Transfersystems ist die in den jeweiligen Verbandsstatuten normierte Verpflichtung der Vereine, die durch die Aufnahme eines neuen Spielers bei dem abgebenden Verein entstehenden Vermögensnachteile mit einer Entschädigungs- bzw Ablösezahlung zu kompensieren. Der fundamentale Grundsatz des Transferrechts, dass der aufnehmende Verein eine Entschädigung an den abgebenden Verein zu leisten hat, ist dann durchbrochen, wenn den Spieler und den aufnehmenden Verein aufgrund der Auflösung des Vertrags durch den Spieler ohne triftigen Grund eine Haftung als Solidarschuldner zur Zahlung einer Entschädigung gegenüber dem abgebenden Verein trifft.