In Anschluss an den in Zak 2011/9, 8 veröffentlichten Aufsatz zur formularvertraglichen Haftungsfreizeichnung des Sportveranstalters gegenüber Sportlern widmet sich der nunmehrige Beitrag der Frage, inwiefern die Haftung des Veranstalters eines sportlichen Ereignisses gegenüber dem Zuseher rechtswirksam abbedungen werden kann. Dazu wird ausgehend von der Definition des Zusehers zunächst der rechtlich zulässige Rahmen von Haftungsfreizeichnungen aufgezeigt, um daran anschließend die Freizeichnungsmöglichkeiten durch praxistaugliche Formulierungsbeispiele zu erläutern. Abschließend wird ein alternativer Ansatz zur möglichst weitgehenden Haftungsfreistellung des Veranstalters vorgestellt.