In der Rs RiZ(R) 5/09 befasste sich der BGH als Dienstgericht des Bundes mit der Frage, ob die Umstellung auf elektronischen Rechtsverkehr die richterliche Unabhängigkeit berühren kann.
In der Rs RiZ(R) 5/09 befasste sich der BGH als Dienstgericht des Bundes mit der Frage, ob die Umstellung auf elektronischen Rechtsverkehr die richterliche Unabhängigkeit berühren kann.