Eine nationale Rechtsvorschrift, nach der Schadenersatzansprüche des Opfers eines Verkehrsunfalls auf Grundlage einer Einzelfallbeurteilung seines ausschließlichen oder anteiligen Beitrags zum eigenen Schaden ausgeschlossen oder begrenzt werden können, ist nach der Vorabentscheidung des EuGH in der Rs C-409/09 , Lavrador und Bonifácio/Fidelidade-Mundial mit den Kfz-Haftpflichtversicherungs-RL 72/166/EWG, 84/5/EWG und 90/232/EWG vereinbar.