In einem weiteren Urteil (VIII ZR 305/10) legte der BGH § 10 Z 1 der eBay-AGB dahin aus, dass die Zurücknahme des Angebots durch den Anbieter vor Auktionsablauf auch im Fall des Diebstahls des angebotenen Artikels zulässig ist.
In einem weiteren Urteil (VIII ZR 305/10) legte der BGH § 10 Z 1 der eBay-AGB dahin aus, dass die Zurücknahme des Angebots durch den Anbieter vor Auktionsablauf auch im Fall des Diebstahls des angebotenen Artikels zulässig ist.