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Abweichende Beurteilung einer Vorfrage des Vorprozesses im Folgeverfahren - keine Wiederaufnahme

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2010/311Zak 2010, 179 Heft 9 v. 26.5.2010

ZPO § 530 Abs 1

Der Umstand, dass in einem Folgeverfahren mit Rechtskraftwirkung gegenüber den Parteien des Vorprozesses als Hauptfrage über eine Frage entschieden wurde, die das Gericht im Vorprozess als Vorfrage abweichend beurteilt hat, bildet keinen Grund für die Wiederaufnahme des Vorverfahrens.

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