vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vertretung des Eigentümers durch den Hypothekargläubiger im Grundbuchverfahren

RechtsprechungSachenrechtZak 2010/300Zak 2010, 175 Heft 9 v. 26.5.2010

GBG §§ 53, 94 Abs 1 Z 2

ABGB § 1371

Eine umfassende Vollmacht des Hypothekargläubigers für den freihändigen Verkauf der Liegenschaft, in der nicht klargestellt ist, dass die Vollmacht vom Pfandschuldner ausschließlich aufgrund bereits fälliger Forderungen erteilt wurde, legt einen Verstoß gegen § 1371 ABGB nahe. Durch die in der Urkunde enthaltene Erklärung, es würden bereits fällige Forderungen aushaften und die Vollmacht werde "in diesem Zusammenhang" erteilt, werden diese Bedenken nicht vollständig zerstreut. Die Verkaufsvollmacht ist daher im Grundbuchverfahren nicht als Einschreitervollmacht geeignet. Dies gilt auch dann, wenn die Vollmacht zur Erwirkung einer Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung der Liegenschaft genutzt wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte