ABGB §§ 918, 921
Der Rücktritt des Verkäufers von dem unter Eigentumsvorbehalt geschlossenen Kaufvertrag führt zur Vertragsauflösung mit schuldrechtlicher Rückwirkung auf den Abschlusszeitpunkt. Der Vorbehaltskäufer hat gem § 921 S 2 ABGB einen bereicherungsrechtlichen Anspruch auf Rückzahlung seiner auf