ABGB § 140
StudFG: § 1 Abs 3
Die dem studierenden unterhaltspflichtigen Elternteil nach dem StudFG gewährte Studienbeihilfe fällt in die Unterhaltsbemessungsgrundlage. § 1 Abs 3 StudFG, nach dem die Studienförderung einen Unterhaltsanspruch weder dem Grunde noch der Höhe nach berührt, bezieht sich nur auf Unterhaltsansprüche des Beziehers, nicht auf dessen Unterhaltspflichten.