Die Autorinnen gehen auf einige Rechtsfragen in Zusammenhang mit Konventionalstrafen bei Bauverträgen ein. Ua weisen sie darauf hin, dass die in der Önorm B 2110 vorgesehene Deckelung der Pönale mit 5 % der Auftragssumme auch konkludent ausgeschlossen werden kann, etwa durch die Vereinbarung einer Konventionalstrafe bei Übergabeverzug mit 2 % pro Kalendertag.