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Erbeinsetzung unter Potestativbedingung

RechtsprechungErbrechtZak 2010/187Zak 2010, 114 Heft 6 v. 7.4.2010

ABGB §§ 564, 577, 1248

Die Einsetzung des Erben unter einer Bedingung, deren Eintritt vom Verhalten eines Dritten abhängt, ist wirksam, sofern der Dritte nicht unmittelbar über die Erbeinsetzung, sondern lediglich über Umstände entscheidet, an denen der Erblasser ein selbstständiges Interesse hat. Auch ein erst nach dem Tod des Erblassers zu setzendes Verhalten kann zum Gegenstand der Bedingung gemacht werden.

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