ABGB §§ 830, 843
WEG § 3 Abs 1 Z 3
Unverhältnismäßig hohe Umbaukosten schließen die Teilung der Miteigentumsgemeinschaft durch Begründung von Wohnungseigentum aus. Die Bewertung von ca 10 % des Verkehrswerts der Liegenschaft ausmachenden Umbaukosten als unverhältnismäßig ist vertretbar. Ein exakter Prozentsatz, bis zu dem die Teilung durch Wohnungseigentumsbegründung noch möglich ist, lässt sich nicht angeben, weil diese Beurteilung auch von dem im Einzelfall erzielten Ergebnis der Umbauarbeiten abhängt.