Zu 6 Ob 231/08a = Zak 2009/639, 397: Die Erheblichkeitsschwelle für den Ersatz entgangener Urlaubsfreude nach § 31e Abs 3 KSchG darf nicht restriktiv gehandhabt werden, sondern ist als Bagatellgrenze zu verstehen.
Zu 6 Ob 231/08a = Zak 2009/639, 397: Die Erheblichkeitsschwelle für den Ersatz entgangener Urlaubsfreude nach § 31e Abs 3 KSchG darf nicht restriktiv gehandhabt werden, sondern ist als Bagatellgrenze zu verstehen.