ABGB §§ 871, 932, 933, 1487
Es besteht keine nachvertragliche Pflicht des Kunsthändlers, den Käufer über den bei anderen, aus derselben Quelle stammenden Kunstwerken bestehenden Fälschungsverdacht zu informieren, um diesem die Geltendmachung von Irrtumsanfechtung und Gewährleistung innerhalb der Verjährungsfrist zu ermöglichen.