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Kündigung aufgrund unleidlichen Verhaltens einer geistig behinderten Person

RechtsprechungMiet-und WohnrechtZak 2010/82Zak 2010, 56 Heft 3 v. 16.2.2010

MRG § 30 Abs 2 Z 3

Bei der Beurteilung, ob das Verhalten einer geistig behinderten Person den Kündigungsgrund des unleidlichen Verhaltens (§ 30 Abs 2 Z 3 2. Fall MRG) erfüllt, ist im Rahmen einer Interessenabwägung ein weniger strenger Maßstab anzulegen als im Fall einer zurechnungsfähigen Person.

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