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Verjährung - Untätigkeit im Verfahren vor Ablauf der Verjährungsfrist schadet nicht

RechtsprechungSchuldrechtZak 2010/80Zak 2010, 55 Heft 3 v. 16.2.2010

ABGB § 1497

Bei der Beurteilung, ob die verjährungsunterbrechende Wirkung einer lange vor Verjährung eingebrachten Klage mangels gehöriger Fortsetzung des Verfahrens entfällt, ist nur auf die in die Zeit nach Ablauf der Verjährungsfrist fallende Untätigkeit abzustellen.

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