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Ausschließung von Wohnungseigentümern - Zurückweisung eines Individualantrags durch den VfGH

In aller KürzeZak 2010/65Zak 2010, 42 Heft 3 v. 16.2.2010

Der VfGH hat einen Individualantrag auf Aufhebung eines Teils des § 36 WEG (Ausschließung von Wohnungseigentümern) zurückgewiesen (G 278/09). Die Antragstellerin hatte die Eigentumswohnung von ihrer Schwiegermutter geschenkt erhalten, nachdem diese wegen unleidlichen Verhaltens ihres Sohns (des Ehemanns der Antragstellerin) aus der Gemeinschaft ausgeschlossen worden war. Das zu diesem Zeitpunkt bereits anhängige Zwangsversteigerungsverfahren wurde trotz des Eigentümerwechsels fortgesetzt (3 Ob 160/09i = Zak 2009/637, 397). Ihren Gesetzesprüfungsantrag begründete die Antragstellerin damit, dass § 36 WEG in verfas-sungswidriger Weise keine Differenzierung zwischen dem Verhalten zurechnungsfähiger und jenem unzurechnungsfähiger Personen wie ihres Ehegatten vornehme und sie diesen Umstand mangels Beteiligung am Erkenntnisverfahren nicht auf andere, zumutbare Weise geltend machen könne. Der VfGH hielt dieser Argumentation entgegen, dass die Rechtsvorgängerin der Antragstellerin im ge-richtlichen Verfahren eine Gesetzesprüfung anregen hätte können. Da die Antragstellerin die Wohnung in Kenntnis des Ausschlusses und des Zwangsversteigerungsverfahrens erworben habe, reiche dies aus, um ihre Antragslegitimation auszuschließen.

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