Zu EuGH C-347/08 , VGKK/WGV-SAV = Zak 2009/581, 359 (Schmaranzer): Die EuGVVO stellt dem Sozialversicherungsträger, auf den Schadenersatzansprüche des Geschädigten im Weg der Legalzession übergegangen sind, keinen eigenständigen Klägergerichtsstand an seinem Sitz für die Direktklage gegen den Haftpflichtversicherer zur Verfügung.