Zu 2 Ob 103/09z = Zak 2009/574, 356 (Fucik): Eine durch die Person des zurückgebliebenen Elternteils bedingte Kindeswohlgefährdung steht der Rückführung nach dem HKÜ, das nicht die Rückgabe des Kindes in dessen Obhut, sondern die Rückkehr in das Staatsgebiet des bisherigen Aufenthaltsstaats verlangt, nicht entgegen.