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Keine Anrechnung der Familienbeihilfe auf den Unterhalt im Fall der Besteuerung des Einkommens im Ausland

RechtsprechungFamilienrechtZak 2010/39Zak 2010, 34 Heft 2 v. 2.2.2010

ABGB § 140

FLAG § 12a

Die Anrechnung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrags auf den Kindesunterhalt setzt eine Einkommensteuerbelastung des Unterhaltspflichtigen im Inland voraus. Wenn der im Ausland (hier: Slowakische Republik) erwerbstätige Unterhaltsschuldner zwar in Österreich wohnhaft ist, sein Einkommen aber aufgrund des anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens ausschließlich im Beschäftigungsstaat besteuert wird, scheidet die Anrechnung aus.

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