ABGB § 140
FLAG § 12a
Die Anrechnung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrags auf den Kindesunterhalt setzt eine Einkommensteuerbelastung des Unterhaltspflichtigen im Inland voraus. Wenn der im Ausland (hier: Slowakische Republik) erwerbstätige Unterhaltsschuldner zwar in Österreich wohnhaft ist, sein Einkommen aber aufgrund des anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens ausschließlich im Beschäftigungsstaat besteuert wird, scheidet die Anrechnung aus.