In Zak 2009/571, 352 hat sich Georgia Neumayer mit der Neufassung der Zahlungsverzugs-RL 2000/35/EG auseinandergesetzt und nur geringen Anpassungsbedarf im österreichischen Recht geortet. Als Reaktion hat uns Johann Hackl den folgenden kurzen Beitrag zukommen lassen, in dem er - so wie in einem ausführlicheren Beitrag in ZVB 2009/36, 147 - zum Ergebnis kommt, dass das am 3. 4. 2008 in der Rs C-306/06 , 01051 Telecom GmbH gegen Deutsche Telekom AG, ergangene Urteil des EuGH aus Geldschulden faktisch Bringschulden macht.