Manchmal müssen sich zwingend mehrere Personen auf Kläger- oder Beklagtenseite an einem Verfahren beteiligen. Der OGH bejaht eine solche "notwendige Streitgenossenschaft", wenn "wegen Nichterfassung aller Teilhaber die Gefahr unlösbarer Verwicklungen durch verschiedene Entscheidungen" entsteht. Der Beitrag beleuchtet anlässlich einer jüngeren OGH-Entscheidung die Frage, was unter "unlösbaren Verwicklungen" zu verstehen ist.