Die Problematik der Videoüberwachung kann von unterschiedlichen rechtlichen Blickpunkten aus beleuchtet werden, so zB unter dem Aspekt des Strafrechts, des Arbeitsrechts oder des Datenschutzrechts. Auch zivilrechtliche Fragestellungen werden von diesem Thema aufgeworfen, so insb, inwieweit dadurch in Persönlichkeitsrechte eingegriffen wird. Der Umstand, dass durch BGBl I 2009/133 die Videoüberwachung im DSG geregelt wurde, unterstreicht die Aktualität und Brisanz dieser Themenstellung.