Zuweilen kommt es vor, dass Platzhalter in Inkrafttretensbestimmungen im Zuge des Gesetzgebungsprozesses übersehen werden und eine gesetzliche Regelung "mit XX. XXXX 2009" (zB Art 17 BudgetbegleitG 2009) oder "mit ……" (§ 42 Abs 4 JWG) in Kraft treten soll. In 12 Os 138/09z hat der OGH klargestellt, dass die Novellierung in diesem Fall mangels Bestimmbarkeit eines anderen Zeitpunkts gem Art 49 Abs 1 B-VG mit Ablauf des Tags der Kundmachung im BGBl in Kraft tritt.