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Haushaltsführerrente für den verletzungsbedingten Mehraufwand von Zeit und Mühe

RechtsprechungSchadenersatzZak 2010/686Zak 2010, 397 Heft 20 v. 16.11.2010

ABGB § 1325

Dem verletzten Haushaltsführer steht auch dann eine Verdienstentgangsrente für die Beeinträchtigung der Haushaltsarbeit zu, wenn er zwar sämtliche Tätigkeiten wieder selbst durchführen kann, aber dafür aufgrund schmerz- und vorsichtsbedingter Arbeitsverzögerungen mehr Zeit und Mühe aufwenden muss.

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