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Wohnungseigentum - Äußerungsrecht trotz Stimmrechtsausschluss

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2010/685Zak 2010, 397 Heft 20 v. 16.11.2010

WEG § 24

Der Beschluss über die Aufkündigung des mit einem Wohnungseigentümer abgeschlossenen Verwaltungsvertrags und die Bestellung eines anderen Verwalters besteht aus zwei selbstständigen Teilen. Der derzeit zum Verwalter bestellte Wohnungseigentümer ist nur hinsichtlich des ersten Beschlussteils über seine Kündigung gem § 24 Abs 3 WEG vom Stimmrecht ausgeschlossen.

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