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Haftung für fahrlässige Auskunftserteilung

RechtsprechungSchadenersatzZak 2010/649Zak 2010, 378 Heft 19 v. 3.11.2010

ABGB § 1300

Für die Haftung des Sachverständigen nach § 1300 S 1 ABGB für fahrlässige Auskunftserteilung ist nicht das Bestehen eines vertraglichen oder deliktischen Schuldverhältnisses, sondern der Umstand ausschlaggebend, dass die Auskunft nicht bloß selbstlos, dh nicht nur aus reiner Gefälligkeit, erteilt worden ist.

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