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Verkehrsopferentschädigung - Fachverband haftet nur für adäquat verursachte Schäden

RechtsprechungSchadenersatzZak 2010/650Zak 2010, 378 Heft 19 v. 3.11.2010

VOEG § 4

EKHG § 1

Der Fachverband der Versicherungsunternehmungen haftet nach dem VOEG nicht nur für Schadenersatzansprüche aufgrund Verschuldens des Unfallgegners, sondern auch für auf das EKHG gestützte Schadenersatzforderungen.

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