Die mit "Erfüllung von zweiseitigen Rechtsgeschäften" übertitelten §§ 21 bis 25b IO bringen gegenüber den Vorgängerbestimmungen der KO grundlegende Neuerungen, die in erster Linie die Unternehmensfortführung und in weiterer Folge die Sanierung in der Insolvenz vereinfachen sollen. Der Beitrag stellt die geänderten allgemeinen Bestimmungen zur Vertragsauflösung im Überblick dar, wobei besonderes Augenmerk auf die Auflösungssperre von zur Unternehmensfortführung notwendigen Verträgen gelegt wird.