Der Beitrag bietet einen ersten Überblick über das am 1. 7. 2010 in Kraft getretene IRÄG 2010. Diese Änderungen umfassen neben einer Stärkung des - in Hinkunft als "Sanierungsplan" bezeichneten - Zwangsausgleichs mit der Möglichkeit der Eigenverwaltung eine Reihe flankierender Maßnahmen zur Erleichterung der Sanierung.