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Kilches/Kappelmeier, Zuständigkeit der BGHS für Besitzstörungsstreitigkeiten zwischen Gesellschaftern, RdW 2010/351, 327.

LiteraturübersichtVerfahrensrechtZak 2010/386Zak 2010, 220 Heft 11 v. 29.6.2010

Ungeachtet des Beitragstitels berichten die Autoren von einer Entscheidung des HG Wien (1 R 102/09k), nach der Besitzstörungsstreitigkeiten zwischen Gesellschaftern gerade nicht in die handelsgerichtliche Zuständigkeit, sondern in die Zuständigkeit der allgemeinen BG fallen. Weiters weisen sie darauf hin, dass das HG Wien dem Überweisungsantrag gem § 230a ZPO (nach Zurückweisung der Klage wegen Unzuständigkeit) im Besitzstörungsverfahren auch materiell fristwahrende Wirkung zuerkannt hat.

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