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Kocholl, Sportkletterer im Fall - Anforderungen an Verhalten und Partnersicherung, ZVR 2009, 4.

LiteraturübersichtSchadenersatzZak 2009/87Zak 2009, 60 Heft 3 v. 10.2.2009

Der Autor stellt insb die Verkehrsnormen dar, die nach der Rsp beim Sportklettern ("Freeclimbing") in Kletterparks und Hallen einzuhalten sind. Solche Verkehrsnormen seien zB die gegenseitige Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen ("Partnercheck") und die Pflicht, Seile am Ende zu verknoten, um zu verhindern, dass Seilenden übersehen werden oder beim Ablassen des Kletterers durch die Hände schlüpfen. Eine Helmtragepflicht bestehe nicht.

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