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Verständigung von vorrangiger Zession nach Zustellung des Zahlungsverbots

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2009/709Zak 2009, 439 Heft 22 v. 15.12.2009

EO § 300a

ABGB §§ 1392, 1395, 1396

Eine vorrangige Zession lässt die gerichtliche Pfändung der Forderung gem § 300a Abs 1 EO ins Leere gehen. Entscheidend ist, ob die Zession schon vor der Zustellung des Zahlungsverbots an den Drittschuldner wirksam geworden ist. Die Wirksamkeit tritt idR bereits mit Abschluss der Zessionsvereinbarung ein. Der Drittschuldner hat eine vorrangige Zession auch dann zu beachten, wenn er davon erst nach Zustellung des Zahlungsverbots verständigt worden ist. Nach Verständigung kann er nicht mehr mit schuldbefreiender Wirkung an den betreibenden Gläubiger leisten.

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