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Unterhaltsvorschuss auf vorläufigen Unterhalt - keine rückwirkende Anpassung

RechtsprechungFamilienrechtZak 2009/697Zak 2009, 435 Heft 22 v. 15.12.2009

UVG § 4 Z 5, § 19

EO § 382a

Auf vorläufigen Unterhalt (§ 382a EO) gewährte Unterhaltsvorschüsse können nicht rückwirkend auf die Höhe des endgültig festgesetzten Unterhalts erhöht werden.

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