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Auslandsverwendungszulage eines Beamten fällt in die Unterhaltsbemessungsgrundlage

RechtsprechungFamilienrechtZak 2009/696Zak 2009, 435 Heft 22 v. 15.12.2009

ABGB § 140

GehG §§ 21a, 21c, 21g Abs 3

Auslandszulagen iSd §§ 21a bis 21f GehG gelten zwar gem § 21g Abs 3 GehG als Aufwandsentschädigungen. Diese Aussage hat jedoch nur steuer- und sozialversicherungsrechtliche Bedeutung. Für die Beurteilung, ob eine Zulage in die Unterhaltsbemessungsgrundlage fällt, ist maßgeblich, ob diese tatsächliche Mehraufwendungen abdeckt oder nicht.

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