Der Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Personen (§ 293 Abs 1 lit a ASVG), nach dem sich das Existenzminimum richtet, steigt ab 1. 1. 2010 von 772,40 EUR auf 783,99 EUR (BGBl I 2009/385). Im Jahr 2010 gelten damit für die Berechnung des (Unterhalts-)Existenzminimums die in den folgenden Tabellen angegebenen Werte (zur Berechnung des Existenzminimums siehe Zak 2006/734, 431).