Der Autor behandelt die kollisionsrechtliche Beurteilung von Vorsorgevollmachten und kommt zum Schluss, dass für verschiedene Aspekte (Außenverhältnis, Innenverhältnis, Form usw) unterschiedliche Kollisionsnormen zur Anwendung kommen. So gelte für die Voraussetzungen und das Außenverhältnis § 49 IPRG, während die auf das Innenverhältnis anwendbare Rechtsordnung nach dem EVÜ zu ermitteln sei. Auch die Bedeutung der Vorsorgevollmacht für die Sachwalterbestellung sei kollisionsrechtlich gesondert zu beurteilen. Der Gutglaubensschutz für Dritte nach § 284h Abs 2 ABGB stellt nach Ansicht des Autors eine Eingriffsnorm dar.