Die am 1. 1. 2010 in Kraft tretende KBGG-Nov wurde in BGBl I 2009/116 kundgemacht. Die Nov führt zusätzlich zu den bestehenden drei Varianten des Kinderbetreuungsgeldes zwei weitere Varianten mit einer Höchstbezugsdauer von 12 bzw (bei abwechselndem Bezug durch beide Elternteile) 14 Monaten ein, nämlich eine vierte Pauschalvariante mit einer Höhe von ca 1.000 EUR pro Monat sowie eine einkommensabhängige Variante iHv ca 80 % des bisherigen Nettoerwerbseinkommens (höchstens ca 2.000 EUR pro Monat). Weiters ist ua die Umwandlung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld in eine nicht rückzahlbare Beihilfe vorgesehen. Zu unterhaltsrechtlichen Fragen siehe bereits Anm zu Zak 2009/629, 394.