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Bauer, Zum Ehegattenunterhalt zwischen Rechtskraft des Scheidungsausspruchs und Rechtskraft der Verschuldensentscheidung, iFamZ 2009, 354.

LiteraturübersichtFamilienrechtZak 2009/645Zak 2009, 400 Heft 20 v. 17.11.2009

Wenn das Rechtsmittelverfahren über die Scheidung nur mehr die Verschuldensentscheidung betrifft (während der Scheidungsausspruch mangels Anfechtung in Rechtskraft erwachsen ist), kann dem Kläger nach hRsp (zB 1 Ob 362/99p) bereits - gestützt auf § 66 EheG - einstweiliger Unterhalt zugesprochen werden. Die Autorin kritisiert diese Judikatur. Bis zur rechtskräftigen Klärung der Verschuldensfrage komme lediglich einstweiliger Unterhalt entsprechend § 68a EheG in Betracht. Ihrer Ansicht nach sollte unberechtigt gewährter einstweiliger Unterhalt unabhängig von einem allfälligen gutgläubigen Verbrauch rückforderbar sein.

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